AGBs

PHLEGON®solar GmbH
Hofgut Ornatsöd 1
94107 Untergriesbach
Tel. +49 (0) 8593 913990
Mail: sun@phlegon-solar.com

Allgemeine Verkaufsbedingungen Stand März 2011

Allgemeines und Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden. Sie gelten für zukünftige Geschäftsbeziehungen somit auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen.

Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine AGBs wird hiermit widersprochen Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende ABGs werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil; es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden bestehen, sind schriftlich niedergelegt.

1. Datenschutzerklärung 

Wir weisen den Kunden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hin, dass wir seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen personenbezogenen Daten mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung verarbeiten und firmenintern weitergeben.

 2.1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Webseite von:

Verantwortlicher:

PHLEGON®solar GmbH
Ornatsöd 1
94107 Untergriesbach
Telefon: 08593 913990
Telefax: 08593 913995
E-Mail: sun@phlegon-solar.com

2.2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

2.2.1 Aufruf der Webseite

Beim Aufruf dieser Webseite www.phlegon-solar.com werden durch den Internet-Browser, den der Besucher verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:

Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt. Wir haben ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung zu dem Zweck,

Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des Besuchers der Webseite zu gewinnen.

2.2.2 Kontaktformular

Besucher können über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite Nachrichten an uns übermitteln. Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person freiwillig geben. Mit Absenden der Nachricht über das Kontaktformular willigt der Besucher in die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ein. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Abwicklung und Beantwortung von Anfragen über das Kontaktformular. Dies geschieht auf Basis der freiwillig erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO. Die für die Benutzung des Kontaktformulars erhobenen personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung gegeben sind (z. B. anschließende Werk- oder Dienstleistung).

2.3. Weitergabe von Daten

Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn

In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

2.4. Cookies

Auf der Webseite werden sog. Cookies eingesetzt. Das sind Datenpakete, die zwischen dem Server der Webseite und dem Browser des Besuchers ausgetauscht werden. Diese werden beim Besuch der Webseite von den jeweils verwendeten Geräten (PC, Notebook, Tablet, Smartphone etc.) gespeichert. Cookies können insoweit keine Schäden auf den verwendeten Geräten anrichten. Insbesondere enthalten sie keine Viren oder sonstige Schadsoftware. In den Cookies werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Wir können damit keinesfalls unmittelbar Kenntnis von der Identität des Besuchers der Webseite erhalten.

Cookies werden nach den Grundeinstellungen der Browser größtenteils akzeptiert. Die Browsereinstellungen können so eingerichtet werden, dass Cookies entweder auf den verwendeten Geräten nicht akzeptiert werden, oder dass jeweils ein besonderer Hinweis erfolgt, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Deaktivierung von Cookies dazu führen kann, dass nicht alle Funktionen der Webseite bestmöglich genutzt werden können.

Der Einsatz von Cookies dient dazu, die Nutzung des Webangebots unseres Unternehmens komfortabler zu gestalten. So kann beispielsweise anhand von Session-Cookies nachvollzogen werden, ob der Besucher einzelne Seiten der Webseite bereits besucht hat. Nach Verlassen der Webseite werden diese Session-Cookies automatisch gelöscht.

Zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit werden temporäre Cookies eingesetzt. Sie werden für einen vorübergehenden Zeitraum auf dem Gerät des Besuchers gespeichert. Bei erneutem Besuch der Webseite wird automatisch erkannt, dass der Besucher die Seite bereits zu einem früheren Zeitpunkt aufgerufen hat und welche Eingaben und Einstellungen dabei vorgenommen wurden, um diese nicht wiederholen zu müssen.

Der Einsatz von Cookies erfolgt außerdem, um die Aufrufe der Webseite zu statistischen Zwecken und zum Zwecke der Verbesserung des Angebotes zu analysieren. Diese Cookies ermöglichen es, bei einem erneuten Besuch automatisch zu erkennen, dass die Webseite bereits zuvor vom Besucher aufgerufen wurde. Hier erfolgt nach einer jeweils festgelegten Zeit eine automatische Löschung der Cookies.

Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die o. g. Zwecke zur Wahrung der berechtigten Interessen unseres Unternehmens nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO gerechtfertigt.

2.5. Analyse-Dienste für Webseiten, Tracking

Wir nutzen auf unserer Webseite den Webseiten-Analysedienst für Webseiten von Google Analytics. Rechtsgrundlage für die Verwendung der Analyse-Tools ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO. Die Webseitenanalyse liegt im berechtigten Interesse unseres Unternehmens und dient der statistischen Erfassung der Seitennutzung zur fortlaufenden Verbesserung unserer Webseite und des Angebots unserer Dienstleistungen.

2.6. Besonderheiten Ihrer Rechte bei Registrierung und Bestellung

Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs unserer Webseite verarbeitet werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:

2.6.1 Auskunft

Sie können von uns Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei uns verarbeitet werden. Das Auskunftsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher  Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschlossen ist. Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden, können Sie von uns Auskunft über folgende Informationen verlangen:

2.6.2 Berichtigung und Vervollständigung

Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen, können Sie von uns die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen Sie betreffenden personenbezogenen Daten können sie die Vervollständigung verlangen.

2.6.3 Löschung

Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), sofern die Verarbeitung nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

2.6.4 Einschränkung der Verarbeitung

Sie können von uns die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsan­sprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor wir die Einschränkung aufheben, haben wir die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

2.6.5 Datenübertragbarkeit

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a) DSGVO) oder auf einem Vertrag beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte, sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden: Sie können von uns verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie uns bereit gestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung unserseits zu übermitteln. Soweit technisch machbar, können Sie von uns verlangen, dass wir Ihre personenbezogenen Daten direkt an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

2.6.6 Widerspruch

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f) DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten) beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e) oder Buchst. f) DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts werden wir die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung verwenden.

Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch telefonisch, per E-Mail, ggf. per Fax oder an unsere zu Beginn dieser Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse unseres Unternehmens formlos mitzuteilen.

2.6.7 Widerruf einer Einwilligung

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung kann telefonisch, per E-Mail, ggf. per Telefax oder an unsere Postadresse formlos mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung, die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. Nach Eingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung beruhte, eingestellt.

2.6.8 Beschwerde

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

2.7. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

3. Auftragserteilung und Angebotsunterlagen

3.1 Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend und widerruflich. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

3.2 Mündliche Zusagen und Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung; dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden aller Art.

3.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt unserer richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, soweit die Nichtlieferung deshalb nicht von uns zu vertreten ist, weil wir mit unserem Zulieferer ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren, bereits empfangene Gegenleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

3.4 Konstruktionsänderungen behalten wir uns vor, soweit sie handelsübliche und/oder unwesentliche Änderungen betreffen und insbesondere Verbesserung der Ware darstellen. Wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

3.5 Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Aus handelsüblichen Abweichungen sind keine Ansprüche her leitbar.

3.6 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf es unserer schriftlichen Zustimmung. Dies gilt entsprechend auch für Unterlagen des Kunden. Diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen oder Leistungen übertragen haben.

4. Preise

4.1 Sofern sich aus unserem Angebot/Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich unsere Preise zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe ausgewiesenen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Wir sind berechtigt – aber nicht verpflichtet – die liefergegenständlichen Produkte gegen Transportrisiken zu versichern. Die (anteiligen) Versicherungskosten werden dem Kunden gleichfalls belastet.

4.2 Der Abzug von Skonto ist nur im Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zusage oder bei einem entsprechenden Aufdruck auf der Auftragsbestätigung zulässig.

4.3 Der Preisberechnung liegen die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Preise für die Beschaffung und Herstellung durch uns zugrunde. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, später als zwei Monate nach Vertragsschluss, so sind wir berechtigt, zwischenzeitlich 2/7 www.phlegon-solar.com eingetretene Kostensteigerungen durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben, soweit marktübliche Preise nicht überschritten werden.

4.4 Bei wesentlichen Änderungen des Auftrags (Mehrungen oder Minderungen von 10% und mehr) ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung von uns gefordert, haben wir Anspruch auf gesonderte Vergütung. Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten für die geforderte Leistung.

4.5 In allen Fällen des Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, ohne Nachweis des Schadens, eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 20% des gemäß Auftragsbestätigung ausgewiesenen Nettobetrages, einschließlich kostenpflichtiger Sonderwünsche oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Aufwandes zu verlangen. Dies gilt auch bei Rücktritt des Kunden, soweit dieser nicht auf einer Pflichtverletzung durch uns beruht.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kunde ist vorleistungspflichtig. Sofern sich aus unserem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Entgeltzahlung sowie ggf. anfallende Kosten und Gebühren spesenfrei ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist in allen Fällen der Zahlungseingang auf unserem Konto oder die dauerhafte Wertstellung des Wertpapiers (Schecks). Nach Ablauf der vorgenannten Frist gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Es gelten die gesetzlichen Regelungen die Folgen des Zahlungsverzuges betreffend, soweit hier nicht abweichend geregelt. Ratenzahlungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung akzeptiert. Wir behalten uns vor, nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme, ins Ausland gegen unwiderruflichen Akkreditiv oder Vorauszahlung zu liefern.

5.2 Im Falle des Zahlungsverzuges können wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnen, sofern nicht der Kunde eine geringere oder wir eine höhere Zinsbelastung nachweisen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.3 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferer schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.4 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, es sei denn die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft. In einem solchen Fall ist der Kunde nur zur Zurückbehaltung berechtigt, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht. Der Kunde ist nicht berechtigt Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und der fällige Betrag in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung steht.

5.5 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung in diesem Fall informieren.

5.6 Wechsel werden zur Zahlung nicht akzeptiert. Diskont- und Einzugsspesen, sowie Protestkosten gehen zu Lasten des Kunden. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass der Käufer in der Lage ist, den Kaufpreis in voller Höhe zu entrichten. Falls diese Voraussetzung nicht mehr gegeben ist, dies wird dann unterstellt, wenn ungünstige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Käufers vorliegen, sowie Zahlungen nicht im vereinbarten Zahlungsziel getätigt werden, können wir sofortige Barzahlung vor Auslieferung der Ware unabhängig vom vereinbarten Zahlungstermin verlangen. Im Falle des Bekanntwerdens einer erheblichen Verschlechterung der Finanzsituation des Käufers nach Vertragsabschluss oder im Falle eines Zahlungsrückstandes haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und können den sofortigen Ausgleich aller fälligen und der noch nicht fälligen Forderungen verlangen. Sollten wir von dem Recht des Vertragsrücktritts Gebrauch machen, hat der Käufer uns den entgangenen Gewinn oder die getätigten Aufwendungen im Hinblick auf den erteilten Auftrag, insbesondere bezüglich des getätigten Arbeitsaufwandes, zu ersetzen. Zahlungen müssen ausschließlich an uns erfolgen.

5.7 Unbeschadet unserer sonstigen Rechte sind wir im Falle des Verzuges des Kunden berechtigt, jegliche noch ausstehende Leistungen aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung des Kunden zurückzuhalten, sie von der Leistung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu 3/7 www.phlegon-solar.com machen, Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Leistung zu Recht beanstandet.

5.8 Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist der Sitz unserer Gesellschaft.

6. Fristen für Lieferungen und Leistungen

6.1 Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Sie sind, so weit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, keine Fixtermine.

6.2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt – soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart – mit der Absendung der Auftragsbestätigung – in Ermangelung einer solchen mit der Annahme unseres Angebots. Sie setzt jedoch voraus, dass zwischen uns und dem Kunden alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie Einhaltung der Zahlungsbedingungen, insb. Leistung einer vereinbarten Anzahlung rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Wird durch ein Verhalten des Kunden die Lieferzeit unterbrochen, sind wir berechtigt, neue angemessene Lieferzeiten durch Mitteilung an den Kunden festzusetzen. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht soweit wir die Verzögerung zu vertreten haben.

6.3 Die Lieferfristen sind eingehalten, – bei geschuldeter Montage mit Abnahmereife der Leistung – bei der Bringschuld mit Übergabe am Geschäftsort des Kunden – in sonstigen Fällen, wenn der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde („ab Werk“).

6.4 Kommt es zu Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder auf Grund von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wir werden dem Kunden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen.

6.5 Teillieferungen sind zulässig, soweit wir durch unsere Zulieferer ebenfalls nur mit einer Teillieferung beliefert werden. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Teillieferung informieren.

6.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir unter Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener Nachfrist zu beliefern sowie den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Wir sind berechtigt ab Fristablauf einen pauschalisierten Verzugsschaden in Höhe von 0,5% pro angefangenen Monat, maximal jedoch 10% des Bruttorechnungsbetrages, zu verlangen. Der Kunde hat das Recht, uns nachzuweisen, dass infolge seines Verzuges oder Verletzung seiner Mitwirkungspflichten kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

6.7 Sofern die Voraussetzungen in Ziffer 6.6. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der vertraglich geschuldeten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

6.8 Ansprüche des Kunden auf Verzugsentschädigung und Schadensersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Nichterfüllung aufgrund Verzugs oder Unmöglichkeit, sind beschränkt auf eine pauschale Verzugsentschädigung. Sie beträgt für jeden vollen Monat Verzug 0,5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge des Verzugs bzw. Unmöglichkeit nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann, max. jedoch nicht mehr als 5 % hiervon. Entschädigungsansprüche, die über die vorgenannte Grenze hinausgehen, sind in allen Fällen des Verzugs bzw. der Unmöglichkeit, auch nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit Kraft Gesetz zwingend gehaftet wird. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten. Eine Haftung auf entgangenen Gewinn, insbesondere eine Haftung für Erträge, die mit den veräußerten Produkten üblicherweise erzielt werden können, ist ausgeschlossen.

6.9 Art der Beförderung, der Transportweg, sowie Art und Umfang der benötigten Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs oder Frachtführers, ferner die Verpackung, sind unserer Wahl überlassen. Dies geschieht nach unserem Ermessen und mit verkehrsüblicher Sorgfalt. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Versendung der Ware durch uns gegen Diebstahl, Bruch, Transport-, Feuer und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. 4/7 www.phlegon-solar.com

6.10 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen und Leistungen des Lieferers setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

7. Gefahrenübergang

7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.

7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes geht mit der Übergabe an den Kunden, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder an die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Beförderung oder Versendung durch uns oder in unserem Auftrag oder durch den Kunden oder Beauftragte unseres Kunden erfolgt und auch für Teillieferungen. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch uns auf ihn über. Ist Lieferung „frei Haus“ vereinbart, so bleibt der Zeitpunkt des Gefahrübergangs davon unberührt. 7.2 Transportschäden sind vom Kunden vor Annahme der Ware gegenüber dem Frachtführer zu rügen bzw. nach Annahme entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen und Fristen schriftlich anzuzeigen (vgl. § 438 HGB, sowie das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) und das Warschauer Abkommen (WA) für internationale Lufttransporte).

7.3 Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte entgegenzunehmen. Mängel in einem Teil der Lieferung berechtigen den Kunden nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden.

8. Eigentumsvorbehalt und weitere Sicherheiten

8.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtverbindlichkeiten (einschließlich etwaiger Nebenforderungen und etwaiger im Interesse des Kunden eingegangener Aufwendungen) unser Eigentum.

8.2 Der Kunde tritt hiermit alle ihm zustehenden Forderungen bezüglich der Vorbehaltsware einschließlich Saldenforderungen aus Kontokorrentvereinbarungen aus Verkauf, Be- oder Verarbeitung oder Verbindung der von uns gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen an uns sicherheitshalber ab. Dies gilt gleichermaßen für Ansprüche des Kunden aus Verlust oder Beschädigung der Vorbehaltsware (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.). Die Abtretung beschränkt sich jeweils der Höhe nach auf den Preis unserer Waren und Leistungen einschließlich Mehrwertsteuer. Ohne, dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, überträgt der Kunde hiermit zugleich im Verhältnis des Wertes der uns im Rahmen des verlängerten Eigentumsvorbehaltes abgetretenen Forderungen und Rechte alle ihm, gegen seine Kunden zustehenden Sicherungsrechte auf uns. Soweit dieses nicht möglich ist, führt der Kunde die vereinnahmten Forderungen sowie den aus der Verwertung der Sicherungsrechte erzielten Erlös anteilig an uns ab. Der Kunde tritt sein Recht gegenüber seinen Kunden auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek und auf Gewährung von Sicherungsleistungen nach § 648 a BGB an uns ab. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen an.

8.3 Der Kunde ist berechtigt die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mwst) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes gegen einen Dritten erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die vorstehende Abtretung an. Nach der Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät oder insbesondere einen Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt hat oder eine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

8.4 Der Kunde tritt an uns auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen ab, die durch die Verbindung des Liefergegenstandes mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8.5 Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf den Liefergegenstand, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung des Liefergegenstandes unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel am Liefergegenstand sowie den Wechsel des eigenen Sitzes hat der Kunde uns unverzüglich anzuzeigen.

8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch 5/7 www.phlegon-solar.com ohne Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware heraus zu verlangen. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Verlangen der Herausgabe des Liefergegenstandes durch uns liegt keine Erklärung des Rücktritts vom Vertrag, sofern wir den Rücktritt nicht ausdrücklich Erklärt haben.

8.7 Verarbeitung oder Umbildung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Miteigentum an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert = Faktura Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich mit kaufmännischer Sorgfalt.

8.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Montage/Zustand der Baustelle

9.1 Wenn Montage durch uns vereinbart ist, hat der Kunde für eine ungehinderte Einbringung aller von uns zu liefernder Waren und für einen ungehinderten Zugang zum Objekt, an dem die Montageleistung zu erbringen ist, zu sorgen. Es ist Sache des Kunden, das Vorliegen der baulichen Voraussetzungen für die Montage der Anlage auf seine Kosten vor Beginn der Montagearbeiten sicher zu stellen.

9.2 Soweit erforderlich und die Gefahr nicht bereits übergegangen ist (8. Eigentumsvorbehalt) verwahrt der Kunde bereits angelieferte Ware unentgeltlich im Rahmen der kaufmännischen Sorgfalt.

9.3 Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir nur wenn dieser Mangel einer ordnungsgemäßen Montage entgegensteht zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet. Weitere Gewährleistungsverpflichtungen wegen etwaiger mangelhafter Montageanleitungen gegenüber dem Kunden sind ausgeschlossen, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

9.4 Erdungsmaßnahmen sind grundsätzlich von einem Montageumfang ausgeschlossen.

9.5 Sämtliche Grenzpunkte auf der Baustelle müssen sichtbar ausgesteckt sein.

9.6 Der Boden im Zaunbereich muss an nährend die fertige Höhe haben und plan sein.

9.7 Bei Zaunbauten muss der Verlauf frei sein, bzw. den im Auftrag beschriebenen Zustand aufweisen.

9.8 Wenn nicht anders vereinbart beziehen sich unsere Angebote auf die Bodenklasse II/V.

9.9 Wir setzten die rechtliche Genehmigung der an uns beauftragten Baumaßnahme voraus.

9.10 Entstehen uns durch Verletzungen der Punkte 9.1 bis 9.9 zusätzliche Aufwendungen, behalten wir uns entgegen dem Angebot vor, diese dem Kunden nach Aufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

9.11 Der Kunde trägt die Kosten für Behördliche Baueinstellung, sofern diese nicht schuldhaft durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

10. Gewährleistung und Mängelhaftung

10.1 Produktbeschreibungen durch uns im Liefervertrag sind nur als Beschaffenheitsangaben zu sehen. Daher enthalten Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibungen, Bezugnahme auf DIN-Normen, etc.) im Zweifel nicht die Übernahme einer Garantie. Im Zweifel sind nur ausdrückliche schriftliche Erklärungen des Lieferers über die Übernahme einer Garantie maßgeblich. Herstellergarantien, die uns nicht verpflichten, bleiben hiervon unberührt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung, auch des Herstellers oder durch Dritte, stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe des Leistungsgegenstandes dar.

10.2 Für Schäden, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, auf fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, auf natürlicher Abnutzung, auf fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, auf ungeeigneten Betriebsmitteln, auf Austauschwerkstoffen, auf mangelhaften Bauarbeiten, auf ungeeignetem Baugrund, auf chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen sowie auf unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte ohne vorherige Genehmigung des Lieferers beruhen, wird keine Gewährleistung übernommen, es sei denn, die genannten Umstände sind auf ein Verschulden durch uns zurückzuführen.

10.3 Mängelansprüche setzen voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Kunde hat den Liefergegenstand unverzüglich nach Ablieferung mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen. Voraussetzung für die Mängelhaftung ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Ist bei Anlieferung ein Schaden (Verlust/Substanz- 6/7 www.phlegon-solar.com Beschädigung) äußerlich erkennbar, so ist dies in einer vom Kunden und dem Anlieferer zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Bei der Lieferung von Solarmodulen hat der Kunde mindestens 10 Prozent der Lieferung, gegebenenfalls unter Öffnung der Umverpackung, binnen drei Werktagen auf Bruch zu prüfen und schriftlich zu rügen. Sämtliche feststellbaren Mängel sind des Weiteren unverzüglich, spätestens nach Ablauf von sieben Werktagen seit Ablieferung, schriftlich zu rügen. Maßgebend ist das Eingangsdatum der schriftlichen Rüge bei uns. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – unverzüglich nach Entdeckung, hierbei unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften zu rügen. Die Rügepflicht gilt auch bei solchen Geschäftsbeziehungen, die nicht auf kaufrechtlicher Grundlage beruhen (sondern bspw. Nach Werkvertrags- und Geschäftsbesorgungsrechts u.a.) zu beurteilen sind. Wird nicht rechtzeitig gerügt, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ausgeschlossen. Ihn trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

10.4 Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Ersetzte Teile werden unser Eigentum.

10.5 Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; andernfalls sind wir für die Haftung der daraus entstehenden Folgen befreit.

10.6 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden unmittelbaren Kosten tragen wir – soweit die Beanstandung sich als berechtigt herausstellt – ausschließlich die Kosten des Ersatzstücks einschließlich des Versandes. Wir tragen keine weiteren Kosten, insbesondere nicht die Kosten des Aus- und Einbaus sowie die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung der notwendigen Monteure und Hilfskräfte einschließlich Fahrtkosten. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung auf Arglist beruht.

10.7 Gibt der Kunde uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen den beanstandeten Vertragsgegenstand oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Gewährleistungsansprüche.

10.8 Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterleiten, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen unberührt.

10.9 Wenn die von uns gelieferte Ware durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung der gelieferten Ware – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Kunden die Regelungen für Gewährleistung und Mängelhaftung entsprechend.

10.10 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, dies gilt insb. Für Schäden außerhalb der Kaufsache sowie Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns. Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haften wir nur bei: – Vorsatz, – grober Fahrlässigkeit des Inhabers/ der Organe/ leitender Angestellter der Gesellschaft, – schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit – Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben – Mängeln der gelieferten Waren, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, – schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wir haften dann auch bei grober Fahrlässigkeit nichtleitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

10.11 Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Ist die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung unserer Angestellten, 7/7 www.phlegon-solar.com Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Kunde vorbehaltlich der Regelung in Kapitel 6, Punkt 6.8 berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Jedoch beschränkt sich dieser Schadensersatz auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung der wegen der Unmöglichkeit nicht zweckdienlich in Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit oder wegen schuldhafter Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird.

10.12 Mängelansprüche aufgrund von Rostbildung an Schnittkanten der Langbleche werden grundsätzlich nicht akzeptiert, da es sich hierbei um eine nicht vermeidbare Erscheinung handelt. Die Fertigung ist generell Stand der Technik und das auftretende Erscheinungsbild verursacht keine Minderung der Qualität.

11. Vertragsstrafen

11.1 Die Vereinbarung von Vertragsstrafen wird von uns abgelehnt. Sollten in allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden Vertragsstrafen enthalten sein, wird dem ausdrücklich widersprochen. Diese werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

12. Verjährung

12.1 Alle Ansprüche des Kunden – aus welchem Rechtsgrund auch immer– verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt auch für Mängel eines Bauwerks oder für die von uns gelieferten Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Für die o.g. Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Fristen.

12.2 Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Kunden bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen schriftlich eingelassen haben. Eine Hemmung endet drei Monate nach unserer letzten schriftlichen Äußerung.

12.3 Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt 5 Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache. Die Nachbesserung durch Reparatur führt nicht zu einer Hemmung der Verjährung.

12.4 Vorstehende Einschränkung der gesetzlichen Regelung gelten nicht für Ansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und können wegen der Verletzung anderer Rechtsgüter nur bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder beschränkt werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Durch diese Geschäftsbedingungen werden alle unsere vorangegangenen Geschäftsbedingungen ungültig.

13.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die maßgeblichen Vorschriften des BGB. Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, Passau. Es bleibt uns vorbehalten nach unserer Wahl am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Ergänzung dieser Schriftformklausel. Der erforderlichen Schriftform kann auch durch die Übermittlung per Telefax oder elektronischer Medien genügt werden.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.